Allgemeine Geschäftsbedingungen

von TAIFUN®-Training, Christine Heilmaier (im Folgenden Auftragnehmer genannt)

Stand 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Vertragspartner.

Schriftliche Individualvereinbarungen sowie der Inhalt der jeweiligen Auftragsvereinbarung haben Vorrang. Kollidierende AGB des jeweiligen Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmer dies schriftlich ausdrücklich bestätigt.

Erstgespräch/Bestandsaufnahme

Das erste Gespräch dient der Bestandsaufnahme und dem Kennenlernen, ist in der Regel honorarfrei und es werden keine Reisekosten berechnet. Die Bestandsaufnahme unterliegt (wie auch die gesamte Zusammenarbeit) höchster Vertraulichkeit. Für dieses Gespräch werden ca. 2 Stunden veranschlagt (im Falle von Coaching ca. 30 Minuten zum Kennenlernen). Im ersten Gespräch werden Ziele der Zusammenarbeit und – bei Übereinstimmung – Projekte vereinbart. Vereinbarte Projekte werden durch den Ansprechpartner des Auftragnehmers in einem Angebot und/oder einer Auftragsvereinbarung zusammengefasst.

Wenn bereits im ersten Gespräch Beratung gewünscht wird, bzw. wenn das erste Gespräch den üblichen Rahmen (s.o.) überschreitet und/oder bereits Beratungs-, Coaching- oder Analyseleistungen vom Auftragnehmer erfordert, wird Honorar (s. Kosten der Zusammenarbeit) berechnet. Dies erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Leistungen und Kosten der Zusammenarbeit

Alle einzelnen Projekte werden vorab inhaltlich und materiell fest vereinbart. Ein Auftrag wird schriftlich erteilt oder gilt als erteilt, wenn Termine basierend auf dem Angebot oder der Auftragsvereinbarung durch den Kunden bestätigt werden.

Jedem Angebot wird eine individuelle Auftragsvereinbarung angehängt. In dieser Vereinbarung sind die genauen Tages- Halbtages und Stundenhonorare der Leistungserbringer sowie die Kosten für die Durchführung von Maßnahmen spezifiziert. Die dort aufgeführten Kosten sind für beide Seiten während der Laufzeit des Projekts verbindlich. Die Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich von Nebenaufwendungen (s. Nebenaufwendungen).

Der Vertrag wird durch die Auftragsvereinbarung zwischen der Auftragnehmer und dem Vertragspartner geschlossen. Dies kann postalisch oder per Email erfolgen, wobei die Schriftform durch eine eigenhändige Unterschrift jeweils gewahrt werden muss.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

Die Nebenaufwendungen seitens des Auftragnehmers werden nach Einzelbeleg abgerechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Übernachtungsaufwendungen: Hotelkosten (Rahmenverträge mit verschiedenen Hotelketten), Reiseaufwendungen: Flug Eco, Bahn 1. Klasse (mit Bahncard First, auch gegen Eigenbeleg), Taxi zu Selbstkosten, Leihwagen (Rahmenvertrag Sixt, Firmen Pkw 0,52 €/km), Equipment (wie z.B Beamer, Moderationsverbrauchsmaterial) und Teilnehmerunterlagen (wie z.B. Handouts, Projektordner, Notizpapier) werden zu Selbstkosten abgerechnet.

Alternativ – nach Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – können die Nebenaufwendungen auch in einem zu vereinbarenden pauschalen Satz des Auftragshonorars abgerechnet werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung. Sind Pauschalen vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zum jeweiligen Monatsende. Zahlungsziel ist dabei innerhalb von 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Er ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

Terminvorschläge, Bestätigung, Stornofristen

Die Projekttermine erhält der Auftraggeber von dem Auftragnehmer als Terminvorschläge, diese sind kurzfristig zu bestätigen. Die Termine gelten dann als bestätigt und beiderseits verbindlich, wenn sie binnen 14 Tagen ab Terminvorschlag schriftlich (Email oder postalisch) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigt werden. Werden diese Termine vom Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen bestätigt, erlischt der Anspruch aus diesen Terminen ohne dass es einer Benachrichtigung bedarf.

Bei Absage von vereinbarten Konzeptionstagen, Trainings und Veranstaltungen seitens des Auftraggebers weniger als acht Wochen, jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn fallen 50 % des vereinbarten Honorars an. Erfolgt die Absage weniger als vier Wochen vor Beginn, so sind 75 % des vereinbarten Honorars zu entrichten. Erfolgt die Absage weniger als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, so werden 90 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der hypothetischen Fahrtkosten zur Zahlung fällig.

Alle Absagen haben unabhängig von ihrer Frist ausschließlich schriftlich (Email, postalisch) an den Auftragnehmer, TAIFUN-Training, Christine Heilmaier, Frankfurter Str. 81, 61118 Bad Vilbel zu erfolgen, um wirksam zu werden. Insbesondere mündliche Absagen oder Absagen ggü. unseren Projektmitarbeitern sind nicht wirksam.

Coachingtermine in den Räumen des Auftragnehmers sind bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen (bei Coachings in den Räumen des Auftraggebers fünf Werktage); ansonsten werden die Honorare und bereits angefallene Kosten vollständig in Rechnung gestellt. Absagen sind schriftlich (Email, postalisch) durchzuführen.

Datenschutz / Verschwiegenheit

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten vom Auftragnehmer gespeichert werden. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Vertragspartner mit der Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken einverstanden. Die Daten werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben.

Die Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegenstehen (z. B. Durchsetzung von Honorarforderungen).

Über die personen- und unternehmensbezogenen Inhalte der Projekte wird von Seiten des Auftragnehmers Stillschweigen bewahrt. Für Lehr- und Supervisionszwecke werden Methodeneinsatz und Methodenauswirkung anonymisiert so verwendet, dass kein Rückschluss auf den Auftraggeber möglich ist. Der Auftragnehmer setzt die ihr zur Verfügung stehenden Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen der Teilnehmer ein. Der Vertragspartner stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für eine sachgemäße Auftragserfüllung notwendig sind.

Die Auftragnehmer und seine Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber des Auftragnehmers oder anderen Vertragspartnern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) außerordentlich zu kündigen und den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

Urheberschutz/Haftung/Gerichtsstand

Urheberschutz

Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Veranstaltungsinhalte, Unterlagen und Prospekte der Auftragnehmer und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen für eigene, interne Zwecke zu nutzen.

Dem Vertragspartner ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Vertragspartner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

Scientology

Die Auftragnehmer versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihr eingesetzten freien Mitarbeiter Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben, sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzte Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.

Haftung

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers unterstützten den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer und deren beauftragte Mitarbeiter haften auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen. Die Dienstleistungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat, die Richtigkeit der vermittelten Schulungsinhalte und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen.

Hiervon ausgenommen ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf die gezahlte Vertragsvergütung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um dieses Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – das Amtsgericht Frankfurt am Main. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden beide Vertragspartner eine Mediation schalten.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eine künftig in ihn diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.